vergaberecht in der unternehmenspraxis erfolgreic
bare Verfahren, um jedem Bieter gleiche Chancen zu bieten. Nichtdiskriminierung: Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Firmengröße oder anderen Kriterien. Verhältnismäßigkeit: Anforderungen und Bedingungen müssen angemessen sein und dürfen nicht unverhältn